Oberlandesgericht Frankfurt: Fremde Marken dürfen bei Google Adwords eingebucht werden

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Gerichtsurteil entschieden, dass fremde Marken bei Google Adwords eingebucht werden dürfen. Dies ist nur an eine einzige Bedingung geknüpft, die Google aber mit seinem System standardmäßig erfüllt:

“Voraussetzung ist jedoch, dass bei Eingabe der Marke in die Suchmaschine die durch das Keyword angesteuerte Werbeanzeige als solche klar und eindeutig erkennbar und von der Trefferliste getrennt dargestellt wird.”

Google bietet zur Zeit noch einen selbst gewählten Markenschutz in einigen Ländern an. Die USA sind dafür aber z.B. ausgenommen und es treten auch öfter mal Fehler auf. Außerdem kann Google ohne Markenschutz mehr verdienen, da es dann auch bei den Markenbegriffen einen Bieterwettbewerb gibt.

Vielleicht also kein schlechter Anlass für Google den Markenschutz abzuschaffen / zu überarbeiten.

(via Heise)

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2 Comments »

  1. Sebastian said,

    August 24, 2008 @ 3:53 pm

    Da ist das letzte Wort aber auch noch nicht gesprochen. Allerdings ist die Literatur mehrheitich der Auffassung des OLG Frankfurt.
    Der BGH entscheidet verm. 2009.

  2. Huibert said,

    October 16, 2008 @ 7:50 am

    hmmm … ich bin kein Freund von Abmahnungen und “Markenhansels” … allerdings finde ich diese Handhabung durch Google bzw dieses Urteil auch nicht unbedingt in Ordnung.

    Man denke an die Leute, die sich für 1 bis 3 Tausend Euro (je nachdem ob DE oder Euromarke) eine Marke gesichert haben, damit arbeiten, Promo machen … und dann kann jemand die Früchte ernten, indem er einfach das Keyword “MARKE” einsetzt.

    Ich denke jetzt speziell an die Markenvariante “DOMAINNAME” oder aber Unternehmer, die nur Direktvermarktung für ihre Produkte machen.

    Wir Onlinemarketer wissen ja, dass Surfer eine Marke oft über Google usw suchen.

    Allerdings dürfte das für etwas Entspannung auf dem “Abmahnmarkt” sorgen … wer _wahllos_ Keywordlisten zur Vermarktung hochläd muss jetzt weniger aufpassen. Nun ja …

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