Rechtliche Probleme beim AAL-Prinzip

Rechtlich ist beim AAL-Prinzip so einiges noch nicht geklärt. Aktuell hat es edelight zu spüren bekommen, bei denen ein Nutzer für eine Artikel-Beschreibung eine geschützte Wortmarke genutzt hat.

Edelight versucht nun mit einer Feststellungsklage die Ansprüche für nicht gültig zu erklären und gleichzeitig die rechtliche Situation zu klären.

Ich drücke die Daumen und hoffe auf eine Entscheidung zugunsten des Social Commerce in Deutschland.

Mehr Infos gibt’s bei edelight und Andreas Dittes

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